Im Straßenverkehr begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man zum Beispiel:
Mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr im Blut oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt (was bei Fahruntüchtigkeit auch strafbar sein kann),
Als Fahranfänger gegen das Alkoholverbot verstößt,
Während der Fahrt das Handy (ohne Freisprecheinrichtung) nutzt,
Eine rote Ampel überfährt (Rotlichtverstoß),
Zu schnell fährt oder
Die Abstandsregeln nicht einhält.
Die Verstöße im Straßenverkehr werden hauptsächlich auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geahndet. Darin sind Regelungen aus verschiedenen Rechtsverordnungen enthalten, wie zum Beispiel der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Diese Verordnungen umfassen Regelungen zu:
StVO: Verhalten im Straßenverkehr (z. B. Straßenbenutzung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen, Halten und Parken und Beleuchtung)
FeV: Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (z. B. Erteilung, Entziehung und Beschränkung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktsystem, Fahrerlaubnisregister, Verkehrszentralregister)
FZV: Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr (z. B. Zulassungsverfahren, Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge, Fahrzeugregister)
StVZO: Formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr (z. B. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung, Fahrzeuge und ihre Anhänger)