Verhalten bei Verkehrsunfällen
Jeder Verkehrsunfall stellt für den Geschädigten eine große Belastung dar. Neben dem Sachschaden kommen auf ihn zahlreiche juristische Fragen zu, wie etwa die Abrechnungsmethode (Gutachten oder Reparatur), die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und mögliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall.
Oft versuchen Versicherungen unmittelbar nach dem Unfall, den Geschädigten zu kontaktieren und bieten vermeintlich bequeme Lösungen an.
Jedoch ist es wichtig zu bedenken, dass das Ziel der Versicherung darin besteht, Kosten zu senken, und viele berechtigte Ansprüche möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Daher ist es ratsam, sich nicht auf die Vorschläge der Versicherung einzulassen und stattdessen das Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt, einen Gutachter Ihrer Wahl und eine Werkstatt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten für diese Maßnahmen vom Unfallgegner oder seiner Versicherung zu tragen. Vertrauen Sie daher bei der Unfallregulierung auf einen erfahrenen Verkehrsunfallexperten.

Im Schadensfall gewährleisten wir eine zügige und problemlose Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, prüfen Gutachten und setzen alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche durch, darunter Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Wir kümmern uns um sämtlichen Schriftverkehr und entlasten Sie vollständig.
Gut versichert und ausgerüstet
Da Unfälle oft zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können, ist es wichtig, im Vorfeld wichtige Versicherungen abzuschließen:

Als Kfz-Halter müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Schäden abzusichern, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern mit Ihrem Fahrzeug zufügen könnten.
Um sich als Fußgänger oder Radfahrer gegen eventuelle Schäden abzusichern, sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben.
Idealerweise decken Schäden an Ihrem Fahrzeug die Kfz- oder private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab. Wenn nicht, ist eine Vollkaskoversicherung ratsam.
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt begrenzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, vor allem solche, die nicht durch Unfälle verursacht wurden.
Gesundheitliche Schäden können über eine Kraftfahrtunfallversicherung abgedeckt werden, obwohl andere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder Ihre Krankenversicherung oft bereits einspringen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, um Anwaltskosten zu decken und umfassenden Rechtsbeistand zu erhalten, insbesondere wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Ihre Rechte durchsetzen müssen.
Zusätzlich ist es wichtig, in Unfallsituationen das Notwendige griffbereit zu haben:

einen Verbandskasten,
ein Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle,
ein Handy zur Herbeirufung von Hilfe (am besten den gebührenfreien Notruf 0800 NOTFON D oder 0800 – 6683 663 im Adressbuch speichern),
einen Fotoapparat, um den Unfallort und Schäden zu dokumentieren,
Papier und Stift zur Aufzeichnung der wichtigsten Unfalldaten,
ein Formular des europaweit gültigen Unfallberichts.
Verhalten am Unfallort
Das Verhalten am Unfallort kann die Folgen eines Unfalls maßgeblich beeinflussen. Daher ist es von großer Bedeutung, sich an die folgenden Regeln zu halten:

1. Nach einem Unfall unbedingt anhalten und den Unfallort nicht verlassen, bevor wichtige Daten ausgetauscht wurden.

2. Sicherheit an der Unfallstelle gewährleisten durch Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen eines Warndreiecks.

3. Bei Verletzten Erste Hilfe leisten oder einen Rettungsdienst rufen.

4. Bei schwereren Unfällen die Polizei verständigen.

5. Beweismaterial sichern durch Fotografieren der Unfallstelle und der Schäden, sowie Erfragen von Zeugenanschriften. Eine Unfallskizze kann hilfreich sein.

6. Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen. Falls kein Formular vorhanden ist, die Personalien des Unfallgegners sowie Details zum Fahrzeug notieren.

7. Die Unfallstelle nicht verändern, bis die Polizei eintrifft. Ausnahme ist bei Bagatellschäden, wo das Räumen der Unfallstelle angemessen sein kann.

8. Gegenüber der Polizei nur persönliche und Fahrzeugdaten angeben. Ein Verwarnungsgeld nur akzeptieren, wenn eindeutig Schuld am Unfall besteht.

9. Keine Schuldanerkennung abgeben und keine Vereinbarungen mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung eingehen, insbesondere nicht bezüglich einer sofortigen Schadensregulierung.

10. Die eigene Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren.
Regulierung der Schäden
Die Haftung für Schäden, die bei einem Unfall entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Verantwortlichkeit für den Unfall und die Versicherungsdeckung der Beteiligten.

Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, können Sie alle Schäden vom Unfallverursacher oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet verlangen. Bei einem Unfall, den ein Radfahrer oder Fußgänger verursacht hat, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig, sofern vorhanden.

Sind Sie jedoch allein für den Unfall verantwortlich, müssen Sie selbst für alle Schäden aufkommen, sowohl Ihre eigenen als auch die des Geschädigten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung des Schadens, den Sie einer anderen Person mit Ihrem Fahrzeug zugefügt haben. Bei einem Unfall, den ein Radfahrer oder Fußgänger verursacht hat, ist eine private Haftpflichtversicherung von Vorteil, um die Schäden des Unfallgegners auszugleichen. Ihre Vollkaskoversicherung deckt die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Wenn mehrere Personen am Unfall beteiligt sind, haften sie anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Verschulden für den entstandenen Schaden (Quotenregelung). In solchen Fällen werden wahrscheinlich Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der anderen Beteiligten geltend gemacht.

Schadenersatz für das Kraftfahrzeug
Der Anspruch auf Schadensersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers umfasst verschiedene Schadenspositionen, die im Folgenden erläutert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Mitschuld am Unfall die Schäden nur teilweise ersetzt bekommen (Quotenregelung).

Abschleppkosten können geltend gemacht werden, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist. Sie sollten die Kosten dabei möglichst niedrig halten.
Für Reparaturkosten können Sie einen Kostenvoranschlag einholen. Bei Bagatellschäden bis ca. 700-800 Euro können Sie die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl vornehmen lassen und die Kosten dann mit der Versicherung abrechnen.
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Reparaturkosten erstattet werden.
Der merkantile Minderwert entschädigt den Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall, unabhängig davon, ob Sie es verkaufen möchten.
Standgeldkosten für das Abstellen des Fahrzeugs sowie Verschrottungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Während der Reparaturzeit haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, wobei Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Alternativ zum Mietwagen können Sie sich den Nutzungsausfallschaden ersetzen lassen, wenn Sie das Fahrzeug nicht in vollem Umfang nutzen konnten.
Die Anwaltskosten können von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Schmerzensgeld
Wenn Sie bei einem Unfall, für den Sie nicht verantwortlich sind, verletzt wurden, können Sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für medizinische Behandlungen, entgangenen Verdienst, einen eventuellen Haushaltsführungsschaden sowie andere materielle Schäden geltend machen.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch soll die immateriellen Beeinträchtigungen durch den Unfall ausgleichen und dem Unfallverursacher gegenüber als Genugtuung dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich vor allem nach dem Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigungen und dem Grad des Verschuldens des Unfallverursachers. Es ist wichtig, die Beeinträchtigungen während des Heilungsprozesses genau zu dokumentieren.
Schmerzensgeldtabellen können als Richtlinie dienen, aber die endgültige Entscheidung über einen Schmerzensgeldanspruch erfolgt immer individuell.
Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie die Schuld an einem Unfall tragen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Wenn jedoch Vertragspflichten verletzt wurden, kann die Versicherung die ausgezahlten Beträge von Ihnen zurückfordern und Sie in Regress nehmen. Diese Verletzungen können vor, während oder nach dem Unfall auftreten.

Beispiele für Verletzungen von Vertragspflichten sind:

Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Unfalls.
Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum.
Unbefugtes Verlassen des Unfallorts.
Nichtige Meldung des Versicherungsfalls innerhalb einer Woche nach dem Unfall.
Um Versicherungsnehmer vor existenziellen Risiken zu schützen, gibt es Höchstgrenzen für Regressforderungen. Bei schweren Verletzungen von Vertragspflichten vor dem Unfall oder besonders schwerwiegenden vorsätzlichen Verletzungen bei oder nach dem Unfall beträgt die Obergrenze 5.000 Euro. Bei fahrlässigen Verletzungen nach dem Unfall beträgt die Obergrenze 2.500 Euro. Wenn Verletzungen sowohl vor als auch bei oder nach dem Unfall vorliegen, werden beide Beträge addiert.
Kostenlose Anfrage
An dieser Stelle können Sie uns Daten für eine Schadenregulierung auf elektronischem Wege übermitteln.
Das Übermitteln der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informationen, die auf diesem Wege an uns übermittelt werden, werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar!
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