Verkehrsrecht Allgemein
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Strafrecht, öffentlichen Recht und Privatrecht. Es dient hauptsächlich der Bestrafung von Verkehrsverstößen, die von kriminellem Fehlverhalten bis zu leichteren Ordnungswidrigkeiten reichen. Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer sind häufige Ursachen für solche Verstöße, die zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann erforderlich sein, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Zudem können Punkte in Flensburg vergeben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsrechts betrifft die Regulierung von Schäden nach Verkehrsunfällen. Ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Es ist entscheidend, sich korrekt am Unfallort zu verhalten, um spätere Ansprüche geltend machen zu können. Dabei können sowohl Schäden am Fahrzeug und Folgekosten als auch Personenschäden und Schmerzensgeld beansprucht werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist es ratsam, sich nicht auf die Vorschläge der Versicherung einzulassen, sondern das Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt, einen Gutachter Ihrer Wahl und eine Werkstatt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Diese Kosten sind vom Unfallgegner oder seiner Versicherung zu tragen. Ein erfahrener Verkehrsunfallexperte kann bei der Unfallregulierung helfen und eine zügige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gewährleisten. Er übernimmt die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, prüft Gutachten und setzt alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche durch, darunter Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Im Schadensfall gewährleisten wir eine zügige und problemlose Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, prüfen Gutachten und setzen alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche durch, darunter Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Wir kümmern uns um sämtlichen Schriftverkehr und entlasten Sie vollständig."
Verhalten am Unfallort
Das Verhalten am Unfallort kann die Folgen eines Unfalls maßgeblich beeinflussen. Daher ist es von großer Bedeutung, sich an die folgenden Regeln zu halten:

1. Nach einem Unfall unbedingt anhalten und den Unfallort nicht verlassen, bevor wichtige Daten ausgetauscht wurden.

2. Sicherheit an der Unfallstelle gewährleisten durch Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen eines Warndreiecks.

3. Bei Verletzten Erste Hilfe leisten oder einen Rettungsdienst rufen.

4. Bei schwereren Unfällen die Polizei verständigen.

5. Beweismaterial sichern durch Fotografieren der Unfallstelle und der Schäden, sowie Erfragen von Zeugenanschriften. Eine Unfallskizze kann hilfreich sein.

6. Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen. Falls kein Formular vorhanden ist, die Personalien des Unfallgegners sowie Details zum Fahrzeug notieren.

7. Die Unfallstelle nicht verändern, bis die Polizei eintrifft. Ausnahme ist bei Bagatellschäden, wo das Räumen der Unfallstelle angemessen sein kann.

8. Gegenüber der Polizei nur persönliche und Fahrzeugdaten angeben. Ein Verwarnungsgeld nur akzeptieren, wenn eindeutig Schuld am Unfall besteht.

9. Keine Schuldanerkennung abgeben und keine Vereinbarungen mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung eingehen, insbesondere nicht bezüglich einer sofortigen Schadensregulierung.

10. Die eigene Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren.
Regulierung der Schäden
Die Haftung für Schäden, die bei einem Unfall entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Verantwortlichkeit für den Unfall und die Versicherungsdeckung der Beteiligten.

Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, können Sie alle Schäden vom Unfallverursacher oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet verlangen. Bei einem Unfall, den ein Radfahrer oder Fußgänger verursacht hat, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig, sofern vorhanden.

Sind Sie jedoch allein für den Unfall verantwortlich, müssen Sie selbst für alle Schäden aufkommen, sowohl Ihre eigenen als auch die des Geschädigten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung des Schadens, den Sie einer anderen Person mit Ihrem Fahrzeug zugefügt haben. Bei einem Unfall, den ein Radfahrer oder Fußgänger verursacht hat, ist eine private Haftpflichtversicherung von Vorteil, um die Schäden des Unfallgegners auszugleichen. Ihre Vollkaskoversicherung deckt die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Wenn mehrere Personen am Unfall beteiligt sind, haften sie anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Verschulden für den entstandenen Schaden (Quotenregelung). In solchen Fällen werden wahrscheinlich Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der anderen Beteiligten geltend gemacht.

Schadenersatz für das Kraftfahrzeug
Der Anspruch auf Schadensersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers umfasst verschiedene Schadenspositionen, die im Folgenden erläutert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Mitschuld am Unfall die Schäden nur teilweise ersetzt bekommen (Quotenregelung).

Abschleppkosten können geltend gemacht werden, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist. Sie sollten die Kosten dabei möglichst niedrig halten.
Für Reparaturkosten können Sie einen Kostenvoranschlag einholen. Bei Bagatellschäden bis ca. 700-800 Euro können Sie die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl vornehmen lassen und die Kosten dann mit der Versicherung abrechnen.
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Reparaturkosten erstattet werden.
Der merkantile Minderwert entschädigt den Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall, unabhängig davon, ob Sie es verkaufen möchten.
Standgeldkosten für das Abstellen des Fahrzeugs sowie Verschrottungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Während der Reparaturzeit haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, wobei Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Alternativ zum Mietwagen können Sie sich den Nutzungsausfallschaden ersetzen lassen, wenn Sie das Fahrzeug nicht in vollem Umfang nutzen konnten.
Die Anwaltskosten können von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Schmerzensgeld
Wenn Sie bei einem Unfall, für den Sie nicht verantwortlich sind, verletzt wurden, können Sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für medizinische Behandlungen, entgangenen Verdienst, einen eventuellen Haushaltsführungsschaden sowie andere materielle Schäden geltend machen.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch soll die immateriellen Beeinträchtigungen durch den Unfall ausgleichen und dem Unfallverursacher gegenüber als Genugtuung dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich vor allem nach dem Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigungen und dem Grad des Verschuldens des Unfallverursachers. Es ist wichtig, die Beeinträchtigungen während des Heilungsprozesses genau zu dokumentieren.
Schmerzensgeldtabellen können als Richtlinie dienen, aber die endgültige Entscheidung über einen Schmerzensgeldanspruch erfolgt immer individuell.
Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung

ChatGPT
ChatGPT
Wenn Sie die Schuld an einem Unfall tragen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Wenn jedoch Vertragspflichten verletzt wurden, kann die Versicherung die ausgezahlten Beträge von Ihnen zurückfordern und Sie in Regress nehmen. Diese Verletzungen können vor, während oder nach dem Unfall auftreten.

Beispiele für Verletzungen von Vertragspflichten sind:

Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Unfalls.
Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum.
Unbefugtes Verlassen des Unfallorts.
Nichtige Meldung des Versicherungsfalls innerhalb einer Woche nach dem Unfall.
Um Versicherungsnehmer vor existenziellen Risiken zu schützen, gibt es Höchstgrenzen für Regressforderungen. Bei schweren Verletzungen von Vertragspflichten vor dem Unfall oder besonders schwerwiegenden vorsätzlichen Verletzungen bei oder nach dem Unfall beträgt die Obergrenze 5.000 Euro. Bei fahrlässigen Verletzungen nach dem Unfall beträgt die Obergrenze 2.500 Euro. Wenn Verletzungen sowohl vor als auch bei oder nach dem Unfall vorliegen, werden beide Beträge addiert.
Kostenlose Anfrage
An dieser Stelle können Sie uns Daten für eine Schadenregulierung auf elektronischem Wege übermitteln.
Das Übermitteln der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informationen, die auf diesem Wege an uns übermittelt werden, werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar!
Öffnungszeiten
Rechtliches
Kontakt
0211 41657090
Telefon