Wussten Sie, dass Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen können und die Anwaltskosten in einem solchen Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden müssen?
Machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch, auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage, wie z. B. bei einem Parkunfall, um Ihre berechtigten Ansprüche vollständig reguliert zu bekommen.
hre telefonische Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob ich die Angelegenheit bearbeiten soll.